Abstracts können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Ein Abstract soll inklusive Leer- und Satzzeichen nicht mehr als 1.800 Zeichen enthalten und gegliedert sein in: 1. Fragestellung, 2. Material und Methoden, 3. Ergebnisse, 4. Schlussfolgerungen.
Mitarbeiter von Industrieunternehmen können nicht Vortragende, sondern nur Co-Autoren sein. Verschiedene Institutionen sollen kenntlich gemacht werden und eine eventuelle Förderung (Drittmittel) soll am Abstractende angegeben werden.
Weitere Details entnehmen Sie den Vorgaben auf der Abstract-Eingabeseite der Kongress-Website www.dgu-kongress.de. Alle Autoren erklären sich bei der Annahme eines Abstracts mit der Veröffentlichung des Abstracts durch die DGU einverstanden.
Anmeldung wissenschaftlicher Beiträge unter: www.dgu-kongress.de
Freischaltung: 15. Dezember 2018
Abgabeschluss: 1. März 2019, 24:00 Uhr